München, Deutschland, 24. Mai 2024: Kitekraft, Pionier in der Entwicklung Flugwindkraftanlagen (auch bekannt als stromerzeugende Drachen), gibt heute stolz bekannt, dass das Unternehmen die Betriebsgenehmigung als unbemanntes Luftfahrzeug (Unmanned Aerial Vehicle, UAS) durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) im Rahmen des Regelwerks der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) erhalten hat. Die Genehmigung beinhaltet die Erlaubnis, nachts, vollautomatisch und ohne Personal vor Ort zu fliegen, was einen entscheidenden Moment für den Weg des Unternehmens zur Kommerzialisierung darstellt.
Die Genehmigung beinhaltet die Erlaubnis, nachts, vollautomatisch und ohne Personal vor Ort zu fliegen
Die vom LBA erteilte Zulassung ist der Beweis dafür, dass Kitekraft‘s Engagement für Innovation und Sicherheit im Bereich der Flugwindenergie den Sicherheitsanforderungen des LBA entspricht. Diese Anerkennung ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Kommerzialisierung von Kitekraft.
Ein Highlight dieser Genehmigung ist die Zulassung der von Kitekraft eigens entwickelten Antikollisionslichter (ACLs), die sowohl am Kite als auch an der Bodenstation redundant angebracht sind. Alle ACLs des Kites und der Bodenstation blinken synchron, was die Sichtbarkeit erhöht und die Sicherheit im Nachtbetrieb gewährleistet. Ein Pilot eines anderen Flugzeugs, das sich nähert, kann so die Bodenstation und den Kite optisch als ein System erkennen.
Ein weiteres Highlight dieser Genehmigung ist die Erlaubnis, vollautomatisch und ohne Personal vor Ort zu fliegen, aufgrund der inhärenten Sicherheitsmerkmale und fehlertoleranten Konstruktionsprinzipien von Kitekraft. Der Fachausdruck dafür lautet Beyond Visual Line of Sight (BVLOS)-Betrieb. Damit kann Kitekraft seine Systeme bereits wie in der vorgesehenen kommerziellen Anwendung betreiben.
Dies ist die erste Genehmigung dieser Art, die für einen starren Kite in der Flugwindenergie erteilt wurde
Dr.-Ing. Florian Stappenbeck (geb. Bauer), Co-CEO und CTO von Kitekraft, zeigte sich begeistert: "Diese Betriebsgenehmigung ist ein großer Erfolg für Kitekraft und ermöglicht es uns, die Zukunft der Flugwindenergie weiter voranzutreiben. Dies ist die erste Genehmigung dieser Art, die für einen starren Kite in der Flugwindenergie erteilt wurde. Wir sind stolz darauf, bei der Entwicklung und Regulierung sicherer und vollautomatischer Flugwindenergieanlagen eine Vorreiterrolle zu spielen. Ich möchte den Mitarbeitern vom LBA für die professionelle und konstruktive Zusammenarbeit danken, von der ich glaube, dass sie auch in Zukunft sehr vorteilhaft für die Branche sein wird."
Im Rahmen dieser Betriebsgenehmigung wird ein Kitekraft-System als UAS innerhalb des Regelungsrahmens der EASA, Artikel 12 der EU-Verordnung 2019/947, eingestuft, wodurch diese Genehmigung nahtlos auf neue Standorte in allen EASA-Mitgliedsstaaten (d. h. im größten Teil Europas) ausgeweitet werden kann. Weitere Länder haben sehr ähnliche Regulierungen erlassen. Außerdem ist die Genehmigung von den derzeitigen Demonstrationsanlagen auf größere kommerzielle Kites erweiterbar.
Mit dieser neuen Genehmigung kann Kitekraft seinen derzeitigen Testbetrieb ausweiten und die Entwicklung hin zu einem produktgroßen Pilotsystem und einem kommerziellen Betrieb ermöglichen, da die regulatorischen Risiken für die Umsetzung erheblich reduziert wurden.
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